AGB

Stand: 01/2023

Allgemeine Geschäfts- und Seminarbedingungen der BBuK GmbH

1. Anmeldung und Bestätigung
Ihre Anmeldung zu den Veranstaltungen ist grundsätzlich in Schriftform vorzunehmen und rechtsverbindlich.
Bitte schicken Sie uns Ihre vom Kostenträger bestätigte Anmeldung
per Post, per Fax (069-405709-2609) oder per E-Mail (info@bbuk.de) zu.
Der Vertrag über das jeweilige Seminar kommt mit der schriftlichen Anmeldebestätigung zustande.
Die Anmeldungen werden entsprechend dem Posteingang gebucht.

2. Kosten, Gebühren und Leistungen
2.1. Die Tagungspauschalen beinhalten die Tagungsraummiete, Bereitstellung von Technik und Verpflegung während der gesamten Veranstaltung entsprechend der Vereinbarung zwischen der BBuK GmbH und dem jeweiligen Hotel.
2.2. Übernachtungen werden in Verbindung mit Frühstück gebucht. Die Unterbringung erfolgt in einem Einzelzimmer mit Dusche & /WC entsprechend der Vereinbarung zwischen der BBuK GmbH und dem jeweiligen Hotel.
2.3. In den Veranstaltungsgebühren sind die Kosten für die Durchführung der Veranstaltung, die Bereitstellung von Referenten/innen sowie Seminarunterlagen etc. enthalten.
2.4. Die An- und Abreise zu den Veranstaltungen ist nicht im Leistungsumfang enthalten.
2.5. Sonderwünsche zu Unterbringung oder zur Veranstaltung werden der BBuK GmbH in Schriftform mitgeteilt. Die zusätzlich entstehenden Kosten werden vom Teilnehmer/in selbst getragen und vor Ort gezahlt.

3. Bezahlung
3.1. Die Abrechnung der Tagungspauschalen, Übernachtungen und Veranstaltungsgebühren erfolgt über die BBuK GmbH.
3.2. Zum Ende des Seminars erfolgt die Rechnungsstellung direkt an Ihre Rechnungsabteilung. Der Rechnungsbetrag ist sofort und ohne Abzug fällig.
3.3. Alle Preise gelten pro Teilnehmer/ zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese finden Sie in den Anmeldeunterlagen.
3.4. Die Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers ist spätestens bei Seminarbeginn vorzulegen.

4. Rücktritt, Seminarabsage
4.1. Sie können jederzeit vor Seminarbeginn von dem Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der BBuK GmbH schriftlich zu erklären. Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten Sie das Seminar nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf die Seminargebühren und die Tagungspauschale.
Stattdessen können wir eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Vorkehrungen und unsere Aufwendungen in Abhängigkeit der jeweiligen Seminargebühren, Tagungspauschalen und Übernachtungskosten von dem jeweiligen in Rechnung gestellten Gesamtpreis verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert.
4.2. Der Ersatzanspruch beträgt
vom 21. bis 15. Tag vor Seminarbeginn 40 %;
vom 14. bis 7. Tag vor Seminarbeginn 50 %;
vom 6. bis 3. Tag vor Seminarbeginn 55 %;
ab 2. Tag vor Seminarbeginn 75 % der Seminargebühren, Tagungspauschale und Übernachtungskosten
4.3. Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die von uns geforderte Pauschale.
4.4. Ihr gesetzliches Recht, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
4.5. Bei Vorliegen wichtiger Gründe (z. B. Erkrankung der Referenten, zu geringe Teilnehmerzahl, höhere Gewalt) behält sich die BBuK GmbH auch kurzfristig vor, das Seminar abzusagen. Haftungs- und Schadenersatzansprüche sind für diesen Fall ausgeschlossen.

5. Beschränkung der Haftung
5.1. Die BBuK GmbH haftet nicht für Unfälle und Diebstähle jeglicher Art während der An- und Abreise.
Sie sind darauf hingewiesen, dass Sie als Teilnehmer unserer Seminare in der Regel über Ihren Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert sind. In der seminarfreien Zeit und während der Aktivitäten im Rahmen des Begleitprogramms unterliegen Sie nicht diesem Versicherungsschutz.
5.2. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf die Summe der dreifachen Seminargebühren und Tagungspauschalen beschränkt, soweit ein Schaden des Seminarteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist, oder soweit wir für einen Ihnen entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
5.3. Unsere deliktische Haftung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf die Summe der dreifachen Seminargebühren und Tagungspauschalen beschränkt.
Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Seminarteilnehmer und Seminar.

6. Mitwirkungspflichten, Anzeigepflicht, Verjährung
6.1. Wird das Seminar nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dies bedarf Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem
Seminarbetreuer anzuzeigen, es sei denn, die Anzeige ist erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar.
6.2. Ansprüche gegenüber der BBuK GmbH sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Seminarende schriftlich gegenüber der BBuK GmbH anzuzeigen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche gegen die BBuK GmbH nur geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren.
6.3. Ihre Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der BBuK GmbH der eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der BBuK GmbH beruhen, verjähren in zwei Jahren, beginnend mit dem vertraglich vereinbarten Seminarende. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der BBuK GmbH oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der BBuK GmbH beruhen.
6.4. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGB verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem vertraglich vereinbarten Seminarende.

7. Datenschutz
7.1. Die Erhebung und Verarbeitung aller personenbezogenen Daten erfolgen nach den gültigen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen sowie den Grundsätzen der Datenschutz-Grundverordnung.
7.2. Die Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an mit dem Vertragszweck nicht befasste Dritte erfolgt nicht.
7.3. Sie haben das Recht auf Auskunft über Ihre von der BBuK GmbH gespeicherten Daten sowie die Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung bzw. deren Übertragbarkeit. Nutzen Sie dazu die Kontakt-Adresse datenschutz@bbuk.de.

8. Allgemeine Bestimmungen
8.1. Auf das Vertragsverhältnis sowie auf Ansprüche, die aus diesem Vertragsverhältnis erwachsen, ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.
8.2. Der Gerichtsort für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Frankfurt am Main.

9. Salvatorische Klausel
9.1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des vorstehenden Vertrages bzw. dessen Vertragsbestandteilen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Falle, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Vereinbarung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dessen Durchführung entspricht, also von den Vertragsparteien so gewollt gewesen wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung gekannt hätten.