Mit Besuch beim Arbeitsgericht
Was hat der Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung zu beachten? Welche Kündigungsgründe gibt es? Bedarf die Kündigung der Schriftform? Wann findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung und welche Rechte hat der Betriebsrat?
Das Seminar gibt Antworten auf die o.g. Fragen und erklärt darüber hinaus die Grundlagen zur Kündigung.
Zur praktischen Veranschaulichung des Ablaufes eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens wird das Arbeitsgericht besucht.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
SEMINARÜBERSICHT
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
• Fristablauf befristeter Arbeitsverhältnisse
• Aufhebung des Arbeitsverhältnisses
• Kündigung des Arbeitgebers/Arbeitnehmers
• Schriftform der Kündigung
• Ausspruch der Kündigung
• Zugang der Kündigung
• Kündigungsfristen
Das Kündigungsschutzgesetz
• Betrieblicher Geltungsbereich
• Persönlicher Geltungsbereich
• Anwendbarkeit des Gesetzes
• Erhebung der Kündigungsschutzklage
Die personenbedingte Kündigung
• Prüfung der Sozialwidrigkeit einer personenbedingten Kündigung
• Einzelne Kündigungsgründe in der Person des Arbeitnehmers
Die verhaltensbedingte Kündigung
• Voraussetzungen der verhaltensbedingten Kündigung
• Verdachtskündigung/Tatkündigung
Die betriebsbedingte Kündigung
• Dringende betriebliche Erfordernisse und Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit
• Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung
• Anhörung des Betriebsrates
• Besonderheiten bei Massenentlassungen
• Abfindungsanspruch nach § 1 a KSchG
Kündigungsschutz für besondere Arbeitnehmergruppen
• Betriebsratsmitglieder und andere Interessenvertreter
• Schwerbehinderte
• Arbeitnehmer während der Schwangerschaft und Elternzeit
• Auszubildende
Verfahren vor den Arbeitsgerichten
• Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit
• Ablauf eines Kündigungsschutzprozesses
Die Themen werden anhand praktischer Fälle, auf
Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.