Seminare für Betriebsräte

Betriebsratsvorsitz

Betriebsratsvorsitz – Aufgaben, gesetzliche Grundlagen und Praxis

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Betriebsratsvorsitz – Aufgaben, gesetzliche Grundlagen und Praxis

Betriebsratsvorsitzender und Stellvertreter

Welche Aufgaben hat der Betriebsratsvorsitzende? Wann ist der Betriebsratsvorsitzende „verhindert“? Wie funktioniert eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen Vorsitzendem und Inner- und Außerbetrieblichen Akteuren?

Der Vorsitzende des Betriebsrates oder im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter vertritt den Betriebsrat im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse.

Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.c


SEMINARINHALTE


Rechtsstellung der Betriebsratsvorsitzenden/Stellvertreter 

• Stellung des Betriebsratsvorsitzenden/Stellvertreters des Vorsitzenden
• Ehrenamt
• Arbeitsbefreiung
• Wirtschaftliche und berufliche Absicherung
• Schulungs- und Bildungsanspruch
• Besonderer Kündigungsschutz 


Allgemeine Befugnisse des Betriebsratsvorsitzenden

• Vertretung im Rahmen der gefassten Beschlüsse
• Entgegennahme von Erklärungen
• Arbeitsorganisation des Betriebsrates


Mitgliedschaft im Betriebsausschuss

• Arbeitsgebiet des Ausschusses
• Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden im Ausschuss


Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden I

• Koordinierung der BR-Arbeit
• Vorbereitung Sitzung
• Führen der BR-Sitzung
• Unterzeichnung der Sitzungsniederschriften
• Vorbereitung Monatsgespräch 


Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden II

• Leitung Betriebsversammlung
• Teilnahme an Sitzungen der Jugend- und Auszubildendenvertretung
• Beratende Teilnahme an den Sprechstunden der Jugend- und Auszubildendenvertretung


Zusammenarbeit mit inner- und außerbetrieblichen Akteuren

• Wirtschaftsausschuss
• GBR/KBR
• Schwerbehindertenvertreter
• Jugend- und Auszubildendenvertretung
• Sachverständige und Berater


 

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