Betriebsratsvorsitzender und Stellvertreter
Welche Aufgaben hat der Betriebsratsvorsitzende? Wann ist der Betriebsratsvorsitzende „verhindert“? Wie funktioniert eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen Vorsitzendem und Inner- und Außerbetrieblichen Akteuren?
Der Vorsitzende des Betriebsrates oder im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter vertritt den Betriebsrat im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.c
SEMINARINHALTE
Rechtsstellung der Betriebsratsvorsitzenden/Stellvertreter
• Stellung des Betriebsratsvorsitzenden/Stellvertreters des Vorsitzenden
• Ehrenamt
• Arbeitsbefreiung
• Wirtschaftliche und berufliche Absicherung
• Schulungs- und Bildungsanspruch
• Besonderer Kündigungsschutz
Allgemeine Befugnisse des Betriebsratsvorsitzenden
• Vertretung im Rahmen der gefassten Beschlüsse
• Entgegennahme von Erklärungen
• Arbeitsorganisation des Betriebsrates
Mitgliedschaft im Betriebsausschuss
• Arbeitsgebiet des Ausschusses
• Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden im Ausschuss
Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden I
• Koordinierung der BR-Arbeit
• Vorbereitung Sitzung
• Führen der BR-Sitzung
• Unterzeichnung der Sitzungsniederschriften
• Vorbereitung Monatsgespräch
Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden II
• Leitung Betriebsversammlung
• Teilnahme an Sitzungen der Jugend- und Auszubildendenvertretung
• Beratende Teilnahme an den Sprechstunden der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Zusammenarbeit mit inner- und außerbetrieblichen Akteuren
• Wirtschaftsausschuss
• GBR/KBR
• Schwerbehindertenvertreter
• Jugend- und Auszubildendenvertretung
• Sachverständige und Berater