Personalplanung und -entwicklung stellen wesentliche Faktoren der betrieblichen Unternehmensführung dar, die maßgeblich den Erfolg beeinflussen. Auf diesem Hintergrund ist der Betriebsrat gefordert, sich dabei einzubringen und die Interessen der Mitarbeiter dabei nachhaltig zu vertreten. Dabei sind die möglichen Informations- und Mitwirkungsrechte zu identifizieren und wirksam umzusetzen.
Dieses Seminar ist fachlich erforderlich für die Betriebsratsarbeit und somit gemäß § 37 Absatz 6 BetrVG zulässig.
SEMINARINHALTE
Generelle Mitwirkungsrechte bei personellen Maßnahmen
• Personalplanung, Stellenbeschreibung, Personalauswahlverfahren, Personalfragebogen und Auswahlrichtlinien
• Initiativrecht zur Qualifizierung von Mitarbeitern
• Sicherstellung des jährlichen Berufsbildungsbedarfs
• Betriebsvereinbarungen zu allgemeinen Personalmaßnahmen
• Vorschlagsrecht zur Beschäftigungssicherung
• Tarifliche Bestimmungen
Beteiligungsrecht des Betriebsrats bei der Leistungsbewertung
• Beurteilungsverfahren und Festlegung der Bewertungsskala
• Ausfalldaten erfassen und auslesen, Analysen und Prognosen in die Zukunft
• Grundlagen für eine Bedarfsberechnung
• Anforderungen an Beurteilungsgespräche und Ablauf
• Vorschläge für mitwirkungssichernde Betriebsvereinbarungen
Mitbestimmungsrechte bei Personalinformationssystemen
• Erhebung, Auswertung und Speicherung von Daten zu Personalplanung und Qualifizierungsmaßnahmen
Strategische Personalplanung
• Ziele der Personalplanung aus Sicht der Arbeitnehmer und des Betriebsrats
• Personalbedarfsanalyse
• Stellenbeschreibung und Personalauswahlverfahren
• Nachführungsplanung und Bedarfsprognosen in die Zukunft
• Aus- und Weiterbildung, Beförderung, Nachfolgeregelungen
Rechte des Betriebsrats bei der Personalplanung
• Der Betriebsrat im Auswahlverfahren
• Mitwirkung bei der Gestaltung der Belegschaftsstruktur