Menschen mit Behinderung; Beschäftigung sichern, Arbeit gestalten; Antragsverfahren
VERTIEFUNG DER GRUNDLAGEN
Im Seminar werden die Grundkenntnisse des „SVP I Grundlagen in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung“ Seminars vertieft.
Es werden Gestaltungsmöglichkeiten für gesundheitsförderliche und behinderungsgerechte Arbeit erörtert. Möglichkeiten für die Durchsetzung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben, eine zentrale Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung und des Betriebsrats, werden aufgezeigt. Das Thema Beschäftigungssicherung gilt zwar generell für alle Beschäftigten, aber auch ganz besonders für Menschen mit Behinderung oder Gleichgestellte.
Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers und die Leistungen der Rehabilitationsträger werden beschrieben und vertieft.
Ergänzend werden an Hand von Fallbeispielen Rechte und Möglichkeiten der SVP im Rahmen der Beschäftigungssicherung vertieft.
Das Seminar vermittelt auch Kenntnisse zu dem Antragsverfahren zur Feststellung der Schwerbehinderung und zum Antrag auf Gleichstellung. Es werden Kenntnisse vermittelt, die der SVP helfen, den Betroffenen bei der Antragsstellung zu unterstützen.
Dieses Seminar richtet sich an Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen sowie Ersatzpersonen, die zu Vertretungszwecken zum Einsatz kommen gemäß §179 Abs.4 SGB IX, sowie Betriebsratsmitglieder, die sich mit den Inhalten des SGB IX vertraut machen wollen.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
SEMINARINHALTE
Bestandsaufnahme zur Situation von Menschen mit Behinderung im Betrieb und in der Gesellschaft
- Aufgaben der Interessenvertretung in der Beschäftigungssicherung
- Beschäftigungs- und Prüfpflicht des Arbeitgebers
- Beteiligungsrechte der SVP • Leistungen zur Teilhabe
- Zuständigkeit der Rehabilitationsträger
- Maßnahmen und Leistungen zur Gestaltung behinderten-, gesundheits- und altersgerechter Arbeitsplätze
- Feststellungsverfahren nach §152 SGB IX zur Feststellung der Behinderung
- Gleichstellungsverfahren
- Kündigungsschutz für Menschen mit Behinderung
Voraussetzung:
Grundkenntnisse im SGB IX und in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung, so wie sie im Seminar „SVP I Grundlagen in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung“ vermittelt werden, werden vorausgesetzt.