Wahlvorstandsschulung für die Aufsichtsratswahl
Der Wahlvorstand bei den Aufsichtsratswahlen hat die Aufgabe, für die formalrechtlich einwandfreie Durchführung der Aufsichtsratswahlen zu sorgen.
Gemäß § 20 Abs. 3 MitbestG/ § 10 Abs. 3 DrittelbG hat der Arbeitgeber die Kosten der Wahl und somit auch die Kosten für die Schulungsmaßnahmen für die Wahlvorstände zu übernehmen.
SEMINARÜBERSICHT
Geltungsbereich der Gesetze über eine Vertretung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten der Unternehmen
Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
Begriffe und Rechtsfragen
Durchführung der Wahl, Abberufung und Widerruf
• Größe des Aufsichtsrats
• Wahlgrundsätze
• Einleitung der Wahl
• Bestellung des Wahlvorstandes
• Wählerliste – Einspruchsfrist
• Urwahlverfahren – Ablauf der Wahl
• Wahl durch Delegierte – Ablauf der Wahl
• Wahlvorgang
• Wahlergebnis und Wahlakten
• Bekanntmachung des Wahlergebnisses
Unternehmenswahlvorstand und Betriebswahlvorstände
Wahlschutz
Wahlkosten
Rechtsstreitigkeiten – Anfechtung der Wahl