Seminare für Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten

Seminare für Aufsichtsräte
JAV

Wahlvorstandsschulungen für Jugend- und Auszubildendenvertreter

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Wahlvorstandsschulungen für Jugend- und Auszubildendenvertreter

Wahlvorstandsschulungen für Jugend- und Auszubildendenvertreter, normales Verfahren

Besondere Herausforderungen an die Mitglieder der Wahlvorstände

Die JAV-Wahlen stellen besondere Herausforderungen an die Mitglieder der Wahlvorstände. Wahlrecht ist Formalrecht. An die Einhaltung der Vorschriften über die Durchführung der Wahl werden strenge Maßstäbe angelegt. Die Nichtbeachtung von zwingenden Vorschriften kann zur Nichtigkeit der Wahl führen und eine Wahlwiederholung notwendig machen. Deshalb sind Schulungen zu den Wahlvorschriften zwingend erforderlich.

Die Kosten der Schulung sind Kosten der Wahl und nach § 20 BetrVG vom Arbeitgeber zu tragen. Der Freistellungs- und Vergütungsanspruch richtet sich nach § 37 BetrVG.


SEMINARÜBERSICHT


Die Bestimmungen des BetrVG

• Zeitpunkt der Wahlen
• Wahlberechtigung
• Wählbarkeit
• Ermäßigte Anzahl von Betriebsratsmitgliedern
• Wahlvorschriften
• Bestellung des Wahlvorstandes
• Zuordnung der leitenden Angestellten
• Wahlanfechtung
• Wahlschutz und Kosten
• Konzernbezogene tarifliche Regelungen


Die Bestimmungen der Wahlordnung

• Geschäftsordnung und Beschlussfassung des Wahlvorstandes
• Anfertigen von Wählerlisten
• Inhalt und Aushang des Wahlausschreibens
• Einsprüche gegen die Wählerliste
• Mindestsitze für das Geschlecht der Minderheit
• Einreichung und Bekanntmachung der Vorschlagslisten
• Wahlvorschlagsrecht der Gewerkschaften
• Anforderungen an die Wahlvorschlagslisten
• Prüfen der Wahlvorschlagslisten
• Ungültige Vorschlagslisten
• Nachfristen
• Stimmabgabe
• Die Voraussetzungen und das Verfahren für die schriftliche Stimmabgabe
• Wahlvorgang
• Öffentliche Auszählung und die besonderen Erfordernisse
• Verteilung der Betriebsratssitze auf die Vorschlagslisten
• das Verfahren nach dem d`Hondtschen Höchstzahlensystem
• Geschlechterspezifische Auszählung
• Bekanntmachung der Gewählten
• Wahlniederschrift
• Aufbewahren von Wahlunterlagen
• §§ 28-40 BetrVG Wahlordnung
• Erstellen eines Termins und Fristenplan zur Durchführung der Wahl


 

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