Grundlagenseminare für Betriebsräte

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Arbeitsrecht III

Betriebsverfassungsrecht III

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Betriebsverfassungsrecht III

Beteiligungsrecht – wichtigstes Recht des Betriebsrates

Das Beteiligungsrecht in personellen Angelegenheiten gehört mit zu dem wichtigsten Recht des Betriebsrates. Neben den Beteiligungsrechten bei der Berufsbildung werden die Rechte bei personellen Einzelmaßnahmen und bei Kündigungen erläutert.

Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.


SEMINARINHALTE


Rechte des Betriebsrates bei Maßnahmen

• der Unfallverhütung
• des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
• des betrieblichen Umweltschutzes


Mitbestimmung bei der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung

• Unterrichtung und Beratungsrechte
• Mitbestimmungsrechte gemäß § 91


Rechte des Betriebsrates bei der Berufsbildung

• Förderung der Berufsbildung
• Einrichtung und Maßnahmen der Berufsbildung
• Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen


Beteiligung des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen

• Personalplanung
• Personalfragebogen
• Beurteilungsgrundsätze
• Einstellung
• Versetzung
• Höhergruppierung
• Umgruppierung
• Verweigerung der Zustimmung
• Sonderregelungen bei der DBAG


Vorläufige personelle Maßnahmen

• Voraussetzung einer vorläufigen personellen Maßnahme
• Gerichtliches Verfahren
• Zwangsgeld


Mitbestimmung des Betriebsrates bei Kündigungen

• Kündigung
• Anhörung des Betriebsrates
• Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrates
• Widerspruch des Betriebsrates
• Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers

Außerordentliche Kündigung und Versetzung in besonderen Fällen
• Außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrates, der JAV
• Gerichtliches Verfahren bei Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates bei außerordentlicher Kündigung
• Versetzung eines Mitgliedes des Betriebsrates


Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer

• Voraussetzung für die Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer
• Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates
• Arbeitsgerichtliches Verfahren


Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.

Es ist ein Besuch beim Arbeitsgericht nach thematischer Auswahl vorgesehen!

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