Einführung in das Thema Arbeitsrecht
Betriebsratsmitglieder müssen nicht nur über kollektiv rechtliche, sondern auch über individual arbeitsrechtliche Kenntnisse verfügen. Das Seminar gibt u.a. einen Überblick über die Grundlagen des Arbeitsrechts, stellt die Rechtsquellen des Arbeitsrechts dar und behandelt das Zustandekommen von Arbeitsverhältnissen, die Haupt- und Nebenpflichten der Vertragsparteien sowie typische Leistungsstörungen im Arbeitsverhältnis. Darüber hinaus werden die Haftungsgrundsätze im Arbeitsverhältnis erläutert.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
SEMINARÜBERSICHT
Grundlagen des Arbeitsrechts
• Individualrecht
• Kollektivrecht
• Individual-/Kollektivrecht
• Relevante Gesetze im Arbeitsrecht
Rechtsquellen des Arbeitsrechts und ihr Verhältnis zueinander
• Europäisches Primär- und Sekundärrecht
• Deutsches Verfassungsrecht
• Einfache Gesetze, Gewohnheits- und Richterrecht
• Rechtsverordnungen
• Tarifverträge
• Betriebsvereinbarung
• Arbeitsvertrag
• Weisungsrecht des Arbeitgebers
Grundrechte im Arbeitsverhältnis
• Art. 2 GG
• Art 3 GG
• Art. 4 GG
• Art 5 GG
• Art 9 GG
Begründung des Arbeitsverhältnisses
• Ausschreibung des Arbeitsplatzes, gesetzliche und betriebliche Normen
• Fragerecht des Arbeitgebers und seine Grenzen
• Form und Inhalt des Arbeitsvertrages
• Hauptpflichten im Arbeitsverhältnis
• Arbeitsvertragliche Nebenpflichten
• Mitbestimmung des Betriebsrates bei Einstellungen
Leistungsstörungen im Arbeitsverhältnis
- Verzug der Lohnzahlung/Verzug der Arbeitsleistung
• Unmöglichkeit der Arbeitsleistung
• Verletzung von Haupt/Nebenpflichten
• Annahmeverzug
Haftung im Arbeitsverhältnis
- Allgemeine Haftungsgrundsätze
• Schuldhafte Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten
• Abgrenzung des Fahrlässigkeitsbereiches
• Billigkeit und Zumutbarkeit im Zusammenhang mit dem Haftungsumfang
• Haftungsbegrenzung aufgrund gesetzlicher und tariflicher Regelungen
Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.